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Nach dem Nachweis des Geflügelpestvirus H5N1 bei mehreren Wildvögeln gilt im nördlichen Enzkreis ab sofort eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel.
Im nördlichen Enzkreis ist die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, bei Wildvögeln festgestellt worden. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises ordnete daraufhin mit sofortiger Wirkung eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel an.
Bestätigt wurde das Virus vom Subtyp H5N1 bei einem toten Turmfalken in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn sowie bei drei verendeten Silberreihern. Diese wurden in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen gefunden. Die räumliche Nähe mehrerer positiver Funde weist auf ein erhöhtes Infektionsgeschehen bei heimischen Wildvögeln hin.
Die Aufstallungspflicht gilt für private und gewerbliche Geflügelhaltungen in den Gemarkungen Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars. Hausgeflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen gehalten werden, um einen Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern. Die Maßnahme ist zunächst bis zum 12. Februar befristet.
Im Enzkreis sind bislang ausschließlich Wildvögel betroffen. Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen wurden nicht festgestellt. Nach Einschätzung der Behörden hat sich das Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel durch die bestätigten Wildvogelfälle jedoch deutlich erhöht.
In Baden-Württemberg treten seit dem Herbst und Winter 2025/2026 vermehrt Geflügelpestfälle bei Wildvögeln auf. Vor diesem Hintergrund wird landesweit verstärkt auf