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Briefwahl zur Bundestagswahl am 8. März 2026 in Tiefenbronn

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pforzheim-city.de
Enzkreis
01 February 2026
Hits: 14
Seite 1 von 2

Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über Wege und Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.


Für die Bundestagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlberechtigte in Tiefenbronn Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde beantragen. Die Beantragung ist online, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgermeisteramt möglich.

Für den Online-Antrag werden die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese Angaben sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt wird. Schriftliche Anträge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten.

Telefonische Anträge sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Alternativ kann der Antrag persönlich im Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Zimmer 1, gestellt werden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Die Kontaktadresse für schriftliche Anträge lautet: Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Wahlamt, Gemmingenstraße 1, 75233 Tiefenbronn. Anträge können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Fax an 07234/9500-50 übermittelt werden. Nach Eingang des Antrags werden die Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt.

 


#Tiefenbronn #Bundestagswahl2026 #Briefwahl #Wahlen #Demokratie

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Fahrradversammlung am 31. Januar sorgt für Verkehrsbehinderungen

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Enzkreis
01 February 2026
Hits: 11
Seite 1 von 2

Rad-Demonstration führt am Samstag zwischen Pforzheim und Neuhausen zu Sperrungen.


Am Samstag, 31. Januar, ist in Pforzheim und im Enzkreis mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Grund ist eine angemeldete Versammlung von Fahrradfahrern, die nach aktuellem Stand zwischen 11 und 15 Uhr stattfindet. Zusätzlich kann es bereits am Vormittag sowie am Nachmittag durch die An- und Abreise der Teilnehmenden per Fahrrad zu Einschränkungen kommen.

Die geplante Route beginnt in Pforzheim an der Staatsanwaltschaft in der Lindenstraße. Von dort führt die Strecke über die Bahnhofstraße stadtauswärts. Auf dem Leopoldplatz ist eine Zwischenkundgebung vorgesehen. Anschließend verläuft die Route über die Goethestraße, Zerrennerstraße, Leopoldstraße, Dillsteiner Straße, Bleichstraße, die Kallhardbrücke sowie die Calwer Straße beziehungsweise die Bundesstraße 463. Weitere Streckenabschnitte sind die Huchenfelder Straße, die Landesstraße 574, die Schellbronner Straße, die Hohenwarter Straße und die Pforzheimer Straße.

Zwischen Schellbronn und Neuhausen ist eine Gedenkminute geplant. Die Rückfahrt erfolgt anschließend auf derselben Strecke. Ab der Bleichstraße führt sie jedoch direkt über die Leopoldstraße in die Bahnhofstraße und weiter durch die Fußgängerzone.

Besonders auf der Landesstraße 574 zwischen Pforzheim-Kupferhammer und Neuhausen ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ein Überholen der Versammlungsteilnehmer ist dort nicht möglich. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist die Polizei mit

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Sternenfels: Widerspruch gegen Datenübermittlung vor Wahlen möglich

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Enzkreis
01 February 2026
Hits: 10
Seite 1 von 2

Wahlberechtigte in Sternenfels können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Parteien widersprechen.


Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Rechtsgrundlage ist § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung. Die Datenübermittlung ist auf die letzten sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene beschränkt.

Übermittelt werden dürfen der Familienname, der Vorname, ein gegebenenfalls geführter Doktorgrad sowie die aktuelle Anschrift der wahlberechtigten Personen. Ist eine Person verstorben, darf auch diese Tatsache mitgeteilt werden. Geburtsdaten gehören ausdrücklich nicht zu den übermittelbaren Angaben. Die Auswahl der betroffenen Personen erfolgt ausschließlich anhand des Lebensalters.

Die empfangenden Stellen dürfen die übermittelten Daten nur für Wahl- oder Abstimmungswerbung nutzen. Spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstermin müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden.

Wahlberechtigte haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Sternenfels eingelegt werden. Erfolgt ein Widerspruch, werden die betreffenden Daten nicht weitergegeben. Der Widerspruch gilt zeitlich unbegrenzt, bis er ausdrücklich widerrufen wird.

 


#Sternenfels #Melderegister #Wahlen #Datenschutz #Bundesmeldegesetz

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Anmeldung zum Dorf- und Kelterfest Illingen bis 28. Februar 2026

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Enzkreis
01 February 2026
Hits: 11
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Teilnehmende am Dorf- und Kelterfest in Illingen müssen ihre Anmeldung fristgerecht einreichen.


Für das Dorf- und Kelterfest in Illingen vom 27. bis 29. Juni 2026 ist eine verbindliche Teilnahme-Anmeldung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung Illingen stellt hierfür einen Rückmeldebogen zur Verfügung.

Der ausgefüllte Rückmeldebogen muss spätestens bis zum 28. Februar 2026 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Nur fristgerecht eingereichte Anmeldungen können berücksichtigt werden. Der Rückmeldebogen dient der verbindlichen Planung der Veranstaltung.

Für inhaltliche oder organisatorische Rückfragen steht eine Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind angegeben.

 


#Illingen #DorfUndKelterfest #Veranstaltung #Enzkreis #Gemeinde

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BürgerSolarBeratung Friolzheim jetzt auch für Wurmberg und Neubärental

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Enzkreis
01 February 2026
Hits: 10
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Die ehrenamtliche BürgerSolarBeratung Friolzheim steht nun auch Interessierten aus Wurmberg und Neubärental offen.


Die BürgerSolarBeratung Friolzheim bietet ab sofort auch Bürgerinnen und Bürgern aus Wurmberg und Neubärental eine neutrale, unabhängige und kostenlose Beratung rund um Solarenergie an. Das Angebot wird ehrenamtlich getragen und richtet sich an private Haushalte im östlichen Enzkreis.

Beraten wird zu neuen Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern, zur weiteren Nutzung ausgeförderter PV-Anlagen sowie zu Balkonkraftwerken. Thematisiert werden unter anderem Anlagengröße, Kosten, Eigenverbrauch, Wirtschaftlichkeit und der Umgang mit bestehenden Anlagen nach Ende der Förderung. Auch bei Fragen zu bereits eingeholten Angeboten oder bei Problemen mit neu installierten Anlagen unterstützen die fachlich geschulten Beraterinnen und Berater.

Ziel der Beratung ist es, die Nutzung der Solarenergie im Rahmen einer solaren Nachbarschaftshilfe zu fördern. Die Beratung erfolgt kompetent, unabhängig und ohne Kosten. Interessierte aus Friolzheim, Wurmberg und Neubärental können per E-Mail Kontakt aufnehmen.

 


#Solarberatung #Photovoltaik #Energiewende #Enzkreis #Friolzheim #Wurmberg #Neubärental

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