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Neue Regeln verpflichten Halter von Freigängerkatzen zu Kastration und Registrierung.


Zum 1. Mai 2026 tritt die vom Gemeinderat beschlossene Katzenschutzverordnung in Kraft. Ziel der Regelung ist es, den Schutz freilebender Katzen zu verbessern und das Leiden der Tiere nachhaltig zu verringern.

Freilebende Katzen sind häufig schlechten Lebensbedingungen ausgesetzt und besonders anfällig für Krankheiten. Zudem kommt es immer wieder zu Konflikten im öffentlichen Raum sowie mit der heimischen Tierwelt. Einen wesentlichen Anteil an der Entstehung verwilderter Katzenpopulationen haben nicht kastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten.

Die Katzenschutzverordnung verpflichtet Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen künftig dazu, ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Mit der Kastrationspflicht soll eine unkontrollierte Vermehrung verhindert werden.

Die Kennzeichnung der Katzen kann durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip erfolgen und wird von Tierärztinnen und Tierärzten vorgenommen. Die anschließende Registrierung ist kostenfrei möglich, unter anderem bei Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, oder bei Tasso e.V.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung soll die Situation freilebender Katzen langfristig verbessert und ein aktiver Beitrag zum kommunalen Tierschutz geleistet werden.


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