Silvesterfeuerwerk: Stadt mahnt zu Verantwortung und Einhaltung der Regeln
Zum Jahreswechsel mahnt das Ordnungsamt zu Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Klare Regeln sollen Menschen schützen und Brände verhindern.
Pforzheim – Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel erinnert das Amt für öffentliche Ordnung an einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Feuerwerkskörper sind explosionsgefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Schäden verursachen können. Jedes Jahr kommt es zu Verletzungen, Verbrennungen, Sachschäden und Bränden – häufig ausgelöst durch Leichtsinn oder Unkenntnis der geltenden Vorschriften.
Besonders wichtig ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, zu denen klassische Silvesterkracher und Raketen zählen, dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Minderjährigen ist das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper auch an Silvester und Neujahr nicht erlaubt. Eltern und Erziehungsberechtigte tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Für Kinder ab zwölf Jahren ist lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 vorgesehen, etwa Tischfeuerwerk oder Feuerwerksscherzartikel – auch hier jedoch nur bei sachgemäßer Nutzung nach Anleitung.
Das Ordnungsamt weist zudem darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern gesetzlich ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen untersagt. Ziel der klaren Regelung ist es unter anderem, Krankenhäuser vor zusätzlichen Belastungen durch vermeidbare Verletzungen zu schützen.
In Pforzheim