Mühlacker wählt eine neue Stadtspitze: Sechs Bewerberinnen und Bewerber sind offiziell zugelassen. Die Wahl findet am 19. Oktober statt – mit möglicher Stichwahl am 9. November.
Mühlacker — Am Sonntag, 19. Oktober 2025, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von Mühlacker über die Nachfolge des amtierenden Oberbürgermeisters. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 23. September und der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 24. September stehen nun die Kandidierenden fest: Monika Wald, Stefan Aßmus, Paul Renner, Ulrich Hagenbuch, Andreas Kubisch und Stephan Retter wurden einstimmig zur Wahl zugelassen.
Eine siebte Bewerbung musste abgelehnt werden, da nicht die erforderlichen 50 gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht wurden. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen; bei gleichzeitigem Eingang entschied das Los.
Wer zur Wahl berechtigt ist: Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 GG sowie Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mühlacker haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eingetragene Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 28. September 2025.
Briefwahl und Wahlschein: Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Möglich ist dies schriftlich, elektronisch, per QR-Code von der Wahlbenachrichtigung oder durch persönliche Vorsprache im Rathaus Mühlacker, Zimmer 020. Für die Hauptwahl endet
