Mühlacker, 24. Juni 2025 – Das Naturschutzgebiet „Felsengärten Mühlhausen“ geriet in diesem Jahr mehrfach in den Fokus der Öffentlichkeit: Die Suche nach neuen Pächtern für landeseigene Rebflächen im Frühjahr und ein Felsabbruch im Mai sorgten für Diskussionen. In Leserbriefen und Berichten wurde teilweise mit unvollständigen oder ungenauen Informationen gearbeitet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe stellt nun in einer ausführlichen Mitteilung klar: Die Fakten sehen differenzierter aus, als es in Teilen der öffentlichen Diskussion dargestellt wurde.
Nur sechs von 228 Flurstücken im Besitz des Landes
Von den insgesamt 228 Flurstücken im Naturschutzgebiet befinden sich lediglich sechs im Eigentum des Landes Baden-Württemberg – ein kleiner Anteil, der vielfach übersehen wird. Drei dieser Grundstücke sind unbestockte Weinbergsbrachen, die entweder gepflegt oder verpachtet werden. Die anderen drei sind bestockte Weinberge – zwei davon wurden kürzlich verpachtet, eines wird naturschutzkonform bewirtschaftet.
Kein generelles Pestizidverbot für Winzer im Schutzgebiet
Ein häufiger Vorwurf: Das Pestizidverbot erschwere den Weinbau im Schutzgebiet. Das Regierungspräsidium stellt klar: Alle Winzer im Naturschutzgebiet haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um weiterhin Pflanzenschutzmittel einsetzen zu dürfen. In den steilen Hanglagen dürfen Fungizide sogar per Hubschrauber ausgebracht werden – ein bewährtes Verfahren in solchen Lagen.
Vorkaufsrecht schützt Artenvielfalt – behindert aber nicht den Weinbau
Auch die Kritik