Enzkreis, 30. Juni 2025 – Ab sofort ist das Grillen im Wald und auf allen offiziellen Grillplätzen im Enzkreis verboten, sofern die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 oder höher erreicht wird. Das Forstamt des Enzkreises reagiert damit auf die anhaltende Trockenheit und die steigenden Temperaturen, die aktuell in vielen Regionen bereits zu hoher Waldbrandgefahr führen.
Die Sperrung gilt auf unbestimmte Zeit und richtet sich nach dem tagesaktuellen Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Ab Stufe 4 ist das Grillen untersagt – unterhalb dieser Schwelle darf weiterhin gegrillt werden. Die aktuellen Werte sind online unter www.dwd.de/waldbrand einsehbar.
„Mit dieser Regelung bleiben die Grillplätze flexibel nutzbar – aber nur dann, wenn es die Witterung zulässt“, erklärt Holger Nickel, zuständiger Dezernent im Forstamt.
Was ist verboten?
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Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Enzkreises bei Gefahrenstufe 4 oder höher
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Mitgebrachte Grills (Holz, Gas) und offenes Feuer im oder in weniger als 100 Metern Abstand zum Wald – immer verboten
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Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober – ganzjährig verboten bei erhöhter Waldbrandgefahr
Das Forstamt kündigt verschärfte Kontrollen an. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet, da selbst kleinste Funken, Zigarettenreste oder heiße Grillkohlen verheerende Brände auslösen können.
Die vollständige Allgemeinverfügung zur Sperrung
ist auf der offiziellen Website des Enzkreises unter „Amtliche Bekanntmachungen“ einsehbar: www.enzkreis.de
Quelle PM
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