Wer nicht möchte, dass die eigenen Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr weitergegeben werden, kann jetzt aktiv widersprechen.
Illingen / Enzkreis — Jedes Jahr übermitteln die Meldebehörden bis zum 31. März die Namen, Vornamen und aktuellen Anschriften von Jugendlichen, die im kommenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Ziel dieser Datenübermittlung ist es, den betroffenen jungen Frauen und Männern Informationen über den freiwilligen Wehrdienst zukommen zu lassen.
Doch wer keine Werbung oder Informationsmaterial der Bundeswehr erhalten möchte, kann dieser Weitergabe widersprechen. Grundlage dafür ist § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Widerspruch einlegen – so geht’s
Der Widerspruch ist formlos bei der zuständigen Meldebehörde einzureichen – dort, wo die Haupt- oder alleinige Wohnung gemeldet ist. Ein einfaches Schreiben genügt.
Wichtige Hinweise:
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Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
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Er wird automatisch gelöscht, sobald die betroffene Person 18 Jahre alt ist.
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Ein erneuter Antrag nach dem 18. Geburtstag ist nicht mehr erforderlich.
Über dieses Recht zum Widerspruch informieren die Meldebehörden die Betroffenen bei der Anmeldung sowie jedes Jahr spätestens im Oktober durch ortsübliche Bekanntmachung.
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