Gemeinde Tiefenbronn erinnert an Regeln für Feuerwerk zu Silvester
Zum Jahreswechsel weist die Gemeinde Tiefenbronn auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Schäden zu vermeiden.
Die Gemeinde Tiefenbronn im Enzkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten. Unsachgemäßer Umgang sowie das Missachten vorgeschriebener Sicherheitsabstände führen insbesondere an Silvester immer wieder zu Bränden und erheblichen Sachschäden.
Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – etwa Fachwerkhäusern – abzubrennen. Feuerwerk muss in so großem Abstand gezündet werden, dass Gebäude auch unter Berücksichtigung der Flugbahn nicht gefährdet werden. Abgeschossene Raketen können als noch glühende Reste zu Boden fallen und Brände auslösen.
Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, zu denen Feuerwerks- und Knallkörper zählen, ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Personen unter 18 Jahren dürfen mit diesen Feuerwerkskörpern nicht umgehen. Ausnahmen gelten nur für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften als Ordnungswidrigkeiten gelten und mit Bußgeldern geahndet werden können. Deshalb