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Zum Jahreswechsel weist die Gemeinde Tiefenbronn auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hin. Ziel ist es, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Schäden zu vermeiden.

Die Gemeinde Tiefenbronn im Enzkreis appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel die gesetzlichen Regelungen strikt einzuhalten. Unsachgemäßer Umgang sowie das Missachten vorgeschriebener Sicherheitsabstände führen insbesondere an Silvester immer wieder zu Bränden und erheblichen Sachschäden.

Nach § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist es verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen – etwa Fachwerkhäusern – abzubrennen. Feuerwerk muss in so großem Abstand gezündet werden, dass Gebäude auch unter Berücksichtigung der Flugbahn nicht gefährdet werden. Abgeschossene Raketen können als noch glühende Reste zu Boden fallen und Brände auslösen.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2, zu denen Feuerwerks- und Knallkörper zählen, ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt. Personen unter 18 Jahren dürfen mit diesen Feuerwerkskörpern nicht umgehen. Ausnahmen gelten nur für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine.

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen diese Vorschriften als Ordnungswidrigkeiten gelten und mit Bußgeldern geahndet werden können. Deshalb

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Die Gemeinde Illingen lädt engagierte Bürgerinnen und Bürger ein, ihr Ortswissen einzubringen. Für die laufende Biotopverbundplanung werden Gebietskenner*innen gesucht, die Natur, Landschaft und Nutzung vor Ort gut kennen.

Die Gemeinde Illingen arbeitet derzeit an einer Biotopverbundplanung für ihre Gemarkungsflächen. Die Planung wird vom BIOPLAN Heidelberg erarbeitet und verfolgt das Ziel, Lebensräume besser zu vernetzen und die biologische Vielfalt langfristig zu sichern.

Für eine praxisnahe und zielgerichtete Umsetzung ist lokales Wissen unverzichtbar. Deshalb ruft die Gemeinde sogenannte Gebietskennerinnen zur Mitwirkung auf. Angesprochen sind naturkundige Bürgerinnen ebenso wie Jägerinnen, Landwirtinnen sowie Mitglieder von Vereinen und Verbänden, etwa aus dem Angelsport, dem Obst- und Gartenbau oder Naturschutzorganisationen wie NABU und BUND.

Ein zentraler Baustein des Austauschs ist ein Runder Tisch am 29. Januar 2026. Ziel der Veranstaltung ist es, mithilfe von Karten konkrete Hinweise aus der Praxis zu sammeln. Dazu zählen unter anderem besondere Artvorkommen, Lebensraumbeziehungen und Wanderkorridore, Hinweise auf bereits umgesetzte oder geplante Maßnahmen sowie Informationen zu Pflege, Barrieren oder möglichen Querungen von Infrastruktur. So soll die Planung eng an den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet werden.

Für den Sommer 2026 sind zudem Geländebegehungen mit interessierten Gebietskenner*innen vorgesehen. Alternativ können Hinweise und Informationen auch telefonisch oder per E-Mail eingebracht werden.

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Ein neuer digitaler Service erleichtert den Alltag in Knittlingen: Städtische Räume, Gebäude und sogar Biertischgarnituren können jetzt online reserviert werden – transparent, effizient und ortsunabhängig.

Die Knittlingen erweitert ihr digitales Angebot und führt eine neue Online-Buchungsplattform für städtische Räume und Gebäude ein. Seit dem 10. Dezember 2025 können Bürgerinnen und Bürger öffentliche Einrichtungen bequem von zu Hause aus reservieren. Möglich wird dies durch die Zusammenarbeit mit Locaboo, einem Anbieter für digitale Lösungen im kommunalen Bereich, der Teil von Ayunis ist.

Über die Plattform lassen sich öffentliche Räume, Gebäude sowie Biertischgarnituren einfach und übersichtlich buchen. Nach der Auswahl eines freien Termins und der Eingabe der persönlichen Daten kann eine Reservierungsanfrage gestellt werden. Die Rückmeldung erfolgt anschließend per E-Mail – entweder als Zusage oder Absage. Damit wird der gesamte Prozess für Nutzerinnen und Nutzer deutlich transparenter und komfortabler.

Die digitale Lösung deckt nicht nur die Buchung ab, sondern auch die Verwaltung und Rechnungsstellung. Nach der Nutzung der gebuchten Leistung erstellt das System automatisch eine Rechnung – wahlweise in Papierform oder als elektronische Rechnung. Für umsatzsteuerliche Unternehmer ist dabei die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie einer E-Mail-Adresse erforderlich. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen,

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Gute Nachrichten für Neuenbürg: Ab dem 12. Januar 2026 steht den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Postfiliale im Genial Markt in der Bahnhofstraße zur Verfügung. Das Angebot bündelt zentrale Postdienstleistungen an einem gut erreichbaren Standort.

Ab dem 12. Januar 2026 nimmt eine neue Postfiliale im Genial Markt ihren Betrieb auf. Der Standort befindet sich in der Bahnhofstraße 52 in Neuenbürg, in den Räumlichkeiten des ehemaligen Treff 3000. Mit der Eröffnung wird die postalische Versorgung vor Ort nachhaltig gesichert und kundenfreundlich erweitert.

In der neuen Filiale können Kundinnen und Kunden ein umfassendes Serviceangebot nutzen. Dazu zählen der Kauf von Brief- und Paketmarken sowie die Annahme von Brief-, Paket- und Expresssendungen. Darüber hinaus stehen Auskünfte zu Produkten und Services sowie die Portoermittlung zur Verfügung. Das Leistungsportfolio orientiert sich damit an den gewohnten Standards einer modernen Postfiliale und deckt die alltäglichen Bedürfnisse zuverlässig ab.

Die Integration der Postfiliale in einen bestehenden Einzelhandelsstandort bietet zusätzliche Vorteile: Kundinnen und Kunden können Postgeschäfte bequem mit ihrem Einkauf verbinden. Damit wird nicht nur die Erreichbarkeit verbessert, sondern auch die Attraktivität des Standorts in der Bahnhofstraße gestärkt.

Mit der Neueröffnung setzt der Postpartner gemeinsam mit der Deutsche Post auf Nähe, Servicequalität und zeitgemäße Öffnungszeiten –

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Mit feierlicher Musik, persönlichen Worten und Auszeichnungen für besondere Leistungen verabschiedete die Berufliche Schule Mühlacker 110 erfolgreiche Winterprüflinge. Die Absolventinnen und Absolventen starten nun qualifiziert in ihre berufliche Zukunft – ein starkes Signal für die regionale Wirtschaft.

Festliche Akkordeonklänge erfüllten die Aula der Berufliche Schule Mühlacker, als 110 Absolventinnen und Absolventen der gewerblichen und kaufmännischen Berufsschule feierlich verabschiedet wurden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Winterprüfungen beginnt für sie ein neuer Abschnitt im Berufsleben.

Schulleiterin Uta Talke-Trübenbach richtete zwei zentrale Botschaften an den Abschlussjahrgang: Neugier bewahren und persönliche Ziele mutig verfolgen. Zugleich machte sie deutlich, dass der Abschluss zwar ein wichtiger Meilenstein sei, Lernen jedoch ein lebenslanger Prozess bleibe. Ob direkter Berufseinstieg oder zeitnahe Weiterqualifizierung – den Absolventinnen und Absolventen stünden alle Wege offen. Ihren Dank richtete sie an Lehrkräfte sowie an die Ausbildungsbetriebe, deren Engagement eine tragende Säule der dualen Ausbildung sei.

Im Anschluss betonte Knut Lohrisch, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald, die Bedeutung der gezeigten Lernbereitschaft, des Durchhaltevermögens und des Verantwortungsbewusstseins. Diese Eigenschaften seien in den Betrieben der Region stark gefragt. Das enge Zusammenspiel von Schule und Betrieb stelle einen klaren Standortvorteil dar und bilde ein solides Fundament für die wirtschaftliche Zukunft des Nordschwarzwalds.