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Über die Feiertage ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Pforzheim nicht erreichbar. Ab Anfang Januar stehen die Ansprechpartner wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Kulturamtes der Stadt Pforzheim ist über den Jahreswechsel vorübergehend geschlossen. Der Dienstbetrieb ruht von Montag, 22. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 6. Januar. In diesem Zeitraum sind Anfragen und Bearbeitungen leider nicht möglich.

Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, nimmt das Team seine Arbeit wieder auf und ist dann sowohl per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. als auch telefonisch unter 07231 392386 erreichbar. Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sowie Planungs- und Baubeteiligte werden gebeten, dies bei der Terminplanung zu berücksichtigen.

Die Stadt empfiehlt, dringende Anliegen frühzeitig einzureichen oder auf den Wiederbeginn des Dienstbetriebs zu warten. Die vorübergehende Schließung dient der Feiertagsregelung und gewährleistet einen reibungslosen Neustart zu Beginn des neuen Jahres.

 

#Denkmalschutz #Pforzheim #Kulturamt #Behördeninfo #Feiertage

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Gewalt und Sucht verstärken sich oft gegenseitig: Eine Fachveranstaltung in Pforzheim zeigte auf, wo Hilfesysteme versagen – und welche konkreten Lösungen Frauen besser schützen können.

Wie können Frauen mit Suchterkrankungen wirksamer vor Gewalt geschützt und passgenauer unterstützt werden? Mit dieser drängenden Frage befasste sich eine Fachveranstaltung im Neuen Technischen Rathaus in Pforzheim, zu der die Gleichstellungs- und Inklusionsbeauftragten des Enzkreises und der Stadt Pforzheim eingeladen hatten. Die Veranstaltung war Teil der Reihe „Frauen mit Behinderung besser vor Gewalt schützen“ und richtete sich an Fachkräfte aus Sozialarbeit, Gesundheitswesen, Beratung und Verwaltung.

Inhaltlich begleitet wurde der Abend von Sonja Lohrengel, stellvertretende therapeutische Leitung der Kraichtal Kliniken, Suchttherapeutin und Sozialpädagogin. Sie zeichnete ein eindrückliches Bild der aktuellen Versorgungslage: Frauen mit Suchterkrankungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen und finden dennoch oft keinen ausreichenden Schutz. Rund 60 bis 70 Prozent suchtkranker Frauen berichten von Gewalterfahrungen – ein Wert, der deutlich über dem Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung liegt.

Gleichzeitig zeigte die Referentin strukturelle Schwächen im bestehenden Hilfesystem auf. Frauen mit aktiver Substanzabhängigkeit stoßen vielfach auf Ausschlüsse, etwa beim Zugang zu Frauenhäusern. Umgekehrt werden Betroffene in der Suchthilfe nur selten an spezialisierte Gewaltberatungsstellen weitervermittelt. Fehlende Schnittstellen, Unsicherheiten im Umgang mit Mehrfachbelastungen und mangelnde

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Mit klarer Haltung und viel Engagement hat der Jugendgemeinderat Pforzheim die Haushaltsberatungen begleitet – und trotz Kritikpunkten ein deutliches Zeichen für Beteiligung gesetzt.

Pforzheim – Der Jugendgemeinderat Pforzheim (JGR) hat sich während der jüngsten Haushaltsberatungen intensiv und sichtbar eingebracht. Über den gesamten Zeitraum der Verhandlungen waren stets mindestens zwei Mitglieder des Gremiums anwesend, stellten zahlreiche Fragen und vertraten jugendpolitische Anliegen aktiv gegenüber Verwaltung und Gemeinderat.

Innerhalb des Jugendgemeinderates bestehen unterschiedliche Auffassungen zum nun vorliegenden Haushaltsplan. Positiv bewertet wird, dass mehrere für junge Menschen wichtige Projekte gesichert werden konnten. Dazu zählen unter anderem das Schlosspark OPEN, die Zuschüsse für das Kupferdächle und das Kulturhaus Osterfeld sowie der Gärtnersteg als wichtige Verbindung zur neuen Sportanlage im Enzauenpark.

Gleichzeitig äußert der Jugendgemeinderat deutliche Kritik an Punkten, die im Haushaltsplan keine Berücksichtigung gefunden haben. Besonders bedauert wird, dass keine Stelle zur Einrichtung eines Gesamtschülerrates geschaffen wird – eine Forderung, die zuvor ausdrücklich in der Haushaltsrede des Präsidiumsvorsitzenden formuliert worden war.

Trotz dieser Enttäuschung spricht sich eine Mehrheit des Jugendgemeinderates für eine Zustimmung zum Haushalt aus. Ausschlaggebend hierfür ist die Abwägung zwischen nicht erfüllten Forderungen und den erreichten Sicherungen zentraler jugendrelevanter Angebote. Der JGR unterstreicht damit seinen Anspruch, konstruktiv mitzuwirken und Verantwortung

Ein Feuerwerkswurf durch zwei Kinder hat in Pforzheim einen Fahrzeugbrand ausgelöst. Die Polizei ermittelt und ruft Zeugen zur Mithilfe auf – zugleich wird erneut zu verantwortungsvollem Umgang mit Böllern gemahnt.

Pforzheim – Ein gefährlicher Umgang mit Feuerwerkskörpern hat am Samstagabend in Pforzheim zu einem Fahrzeugbrand geführt. Zwei 13-jährige Kinder sollen nach aktuellem Ermittlungsstand gegen 18:30 Uhr in der Straße „Am Mühlkanal“ mit Böllern hantiert und diese auf geparkte Fahrzeuge geworfen haben.

Mindestens ein Pkw geriet dabei in Brand. Ein aufmerksamer Zeuge reagierte schnell und konnte das Feuer noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr löschen. Dennoch entstanden Schäden an der Windschutzscheibe und der Motorhaube des betroffenen Fahrzeugs. Die Höhe des Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt.

Nach dem Vorfall versuchten die Kinder offenbar zu flüchten. Ein bislang unbekannter Mann nahm die Verfolgung eines der Kinder auf und forderte es auf, zur Brandörtlichkeit zurückzukehren. Das zweite Kind kehrte selbstständig zurück. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden beide Kinder an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Die Kriminalpolizei Pforzheim hat die Ermittlungen übernommen. Insbesondere der Zeuge, der dem flüchtenden Kind gefolgt ist, wird gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst zu melden.

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Jahreswechsel weist die Polizei erneut auf die erheblichen Gefahren unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerkskörpern

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Zum Jahreswechsel mahnt das Ordnungsamt zu Vorsicht beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Klare Regeln sollen Menschen schützen und Brände verhindern.

Pforzheim – Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel erinnert das Amt für öffentliche Ordnung an einen verantwortungsvollen Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Feuerwerkskörper sind explosionsgefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Schäden verursachen können. Jedes Jahr kommt es zu Verletzungen, Verbrennungen, Sachschäden und Bränden – häufig ausgelöst durch Leichtsinn oder Unkenntnis der geltenden Vorschriften.

Besonders wichtig ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, zu denen klassische Silvesterkracher und Raketen zählen, dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Minderjährigen ist das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper auch an Silvester und Neujahr nicht erlaubt. Eltern und Erziehungsberechtigte tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Für Kinder ab zwölf Jahren ist lediglich sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 vorgesehen, etwa Tischfeuerwerk oder Feuerwerksscherzartikel – auch hier jedoch nur bei sachgemäßer Nutzung nach Anleitung.

Das Ordnungsamt weist zudem darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern gesetzlich ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen untersagt. Ziel der klaren Regelung ist es unter anderem, Krankenhäuser vor zusätzlichen Belastungen durch vermeidbare Verletzungen zu schützen.

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