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In Salmbach sorgt der neue Schutzstreifen Richtung Langenbrand für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Doch viele Autofahrer nutzen ihn falsch. Hier erfahren Sie, was erlaubt ist – und was nicht.

Schutzstreifen in Salmbach: Regeln für sicheres Miteinander von Auto und Rad

In der Gemeinde Engelsbrand, Ortsteil Salmbach, wurde ein Schutzstreifen für Radfahrer bergauf in Richtung Langenbrand eingerichtet. Dieser einseitige Streifen soll die Sicherheit von Radfahrenden erhöhen und für ein geordnetes Miteinander auf der Fahrbahn sorgen. Doch viele Autofahrer befahren den Schutzstreifen dauerhaft – was nicht erlaubt ist.

Ein Schutzstreifen ist ein markierter Bereich auf der Fahrbahn, der dem Radverkehr vorbehalten ist. Er wird durch eine gestrichelte Linie von der restlichen Straße getrennt. Im Gegensatz dazu ist ein Radfahrstreifen durch eine durchgezogene Linie gekennzeichnet und für Radfahrer  benutzungspflichtig.


Was Autofahrer beachten müssen

  1. Befahren nur im Ausnahmefall erlaubt:
    Autos dürfen den Schutzstreifen nur kurzzeitig und bei Bedarf überfahren – etwa bei Gegenverkehr oder wenn ein Hindernis auf der Fahrbahn liegt. Dauerhaftes Befahren ist verboten.

  2. Halten und Parken streng untersagt:
    Auf dem Schutzstreifen ist weder Parken noch kurzes Anhalten erlaubt – auch nicht „nur für eine Minute“. Ein parkendes Fahrzeug zwingt Radfahrende auf die Hauptfahrbahn und gefährdet sie erheblich.

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In mehreren Ortsteilen von Knittlingen gilt künftig Tempo 30. Die Maßnahme soll den Verkehrslärm senken und die Lebensqualität der Anwohner verbessern.

Mehr Ruhe im Straßenverkehr: Tempo 30 in Knittlingen, Kleinvillars und Freudenstein

Die Straßenmeisterei des Enzkreises setzt derzeit eine neue Tempo-30-Regelung in den Ortsdurchfahrten von Knittlingen, Kleinvillars und Freudenstein um. Grundlage der Maßnahme sind der fortgeschriebene Lärmaktionsplan der Stadt Knittlingen sowie der Kooperationserlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, der Kommunen bei der Lärmreduzierung entlang viel befahrener Straßen unterstützt.

Breite Umsetzung in mehreren Straßenabschnitten

Wie Bürgermeister Alexander Kozel mitteilte, betrifft die Geschwindigkeitsbegrenzung zahlreiche Straßen:

„Ganztägig betroffen sind Abschnitte auf der Brettener, Stuttgarter und Freudensteiner Straße sowie der Wiesen-, Bahnhof-, Wetterkreuz-, Esselbach- und Friedrichstraße.“

Auch in der Hauptstraße von Kleinvillars gilt künftig Tempo 30 rund um die Uhr.
Im Teilort Freudenstein wird die Geschwindigkeitsbegrenzung nachts zwischen 22 und 6 Uhr eingeführt – insbesondere auf weiten Teilen der Knittlinger bzw. Freudensteiner Straße.

Schrittweise Umsetzung und Kontrollen geplant

Die Umsetzung erfolgt nach Angaben von Oliver Müller, Leiter des Straßenverkehrs- und Ordnungsamts, in mehreren Etappen:

„Den Beginn machen Kleinvillars und Freudenstein; der Stadtbereich folgt anschließend.“

Da zahlreiche neue Verkehrszeichen montiert werden müssen, kann die vollständige Umsetzung zwei bis drei Wochen dauern. Nach einer

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In Neuhausen kam es am Samstagmittag zu einem Wohnhausbrand. Alle Bewohner konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das Haus ist derzeit unbewohnbar, der Schaden liegt bei rund 700.000 Euro.

Neuhausen. Am Samstagmittag ist in Neuhausen ein Wohnhausbrand ausgebrochen. Gegen 15:00 Uhr ging bei der Rettungsleitstelle Pforzheim der Notruf ein. Nach ersten Erkenntnissen brach das Feuer im Bereich eines begehbaren Kleiderschranks im Erdgeschoss aus.

Die Bewohnerinnen und Bewohner konnten sich rechtzeitig und unverletzt ins Freie retten. Die Feuerwehren Neuhausen und Heimsheim waren mit sieben Fahrzeugen und rund 60 Einsatzkräften im Einsatz.

Die Löscharbeiten dauerten etwa bis 16:00 Uhr an. Im Anschluss stellte die Feuerwehr eine Brandwache, um mögliche Glutnester zu überwachen. Das Wohnhaus ist derzeit nicht mehr bewohnbar, der Sachschaden wird auf rund 700.000 Euro geschätzt.

Zur Brandursache liegen derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Die Ermittlungen zur Ursache des Feuers wurden aufgenommen.

 

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Wer in Illingen Energiekosten sparen oder sein Zuhause klimafreundlicher machen möchte, kann sich am 7. Oktober 2025 kostenlos im Rathaus beraten lassen.

Illingen — Wie kann ich Heizkosten senken? Lohnt sich eine neue Dämmung oder ein Heizungstausch? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhalten Bürgerinnen und Bürger in Illingen bei der kostenlosen Energieberatung im Rathaus.

Seit Juli 2024 bietet die Gemeinde Illingen in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Enzkreis Pforzheim keep gGmbH jeden ersten Dienstag im Monat von 14:30 bis 16:30 Uhr im Rathauseck individuelle Beratungsgespräche an. Der nächste Termin ist Dienstag, 7. Oktober 2025 — eine vorherige Terminbuchung ist erforderlich.

Die etwa 45-minütigen Gespräche richten sich sowohl an Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer als auch an Mieterinnen und Mieter. Inhaltlich geht es um Maßnahmen zur energetischen Sanierung, Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien und Kosteneinsparung. Typische Themen sind etwa der Heizungstausch, Dämmung, Fördermittel oder Tipps zum Energiesparen im Alltag. Auch Fragen zu Strom- und Heizkostenabrechnungen oder Balkon-Photovoltaik können besprochen werden.

Wer möchte, kann Unterlagen wie Baupläne oder Energiekostenabrechnungen mitbringen, um eine individuellere Einschätzung zu erhalten.

Termine lassen sich online über die Website www.keep-energieagentur.de oder telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr unter 07231 308 6868 vereinbaren. Sollte

Mühlacker wählt eine neue Stadtspitze: Sechs Bewerberinnen und Bewerber sind offiziell zugelassen. Die Wahl findet am 19. Oktober statt – mit möglicher Stichwahl am 9. November.

Mühlacker — Am Sonntag, 19. Oktober 2025, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger von Mühlacker über die Nachfolge des amtierenden Oberbürgermeisters. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 23. September und der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 24. September stehen nun die Kandidierenden fest: Monika Wald, Stefan Aßmus, Paul Renner, Ulrich Hagenbuch, Andreas Kubisch und Stephan Retter wurden einstimmig zur Wahl zugelassen.

Eine siebte Bewerbung musste abgelehnt werden, da nicht die erforderlichen 50 gültigen Unterstützungsunterschriften erreicht wurden. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen; bei gleichzeitigem Eingang entschied das Los.

Wer zur Wahl berechtigt ist: Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 GG sowie Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mühlacker haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Eingetragene Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigung bis spätestens 28. September 2025.

Briefwahl und Wahlschein: Wer nicht im Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Möglich ist dies schriftlich, elektronisch, per QR-Code von der Wahlbenachrichtigung oder durch persönliche Vorsprache im Rathaus Mühlacker, Zimmer 020. Für die Hauptwahl endet

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