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Mühlacker ruft zur gemeinsamen Reinigungsaktion in Kernstadt und Stadtteilen auf.


Am Freitag und Samstag, 13. und 14. März 2026, findet in Mühlacker die Stadt- und Markungsputzete statt. Die Stadt lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner ein, sich an der gemeinschaftlichen Reinigungsaktion in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen zu beteiligen. Die Anmeldung zur Teilnahme ist bis zum 20. Februar 2026 erforderlich.

Mit Unterstützung des städtischen Bauhofes und der Stadtgärtnerei sollen öffentliche Bereiche von Abfällen befreit werden. Dazu zählen Straßenräume und Plätze, Spiel-, Bolz- und Sportplätze, Grünflächen, das Umfeld von Schulen und Schulwege sowie Spazierwege und weitere ausgewählte Bereiche.

Angesprochen sind Einzelpersonen ebenso wie Schulen, Vereine und andere engagierte Gruppen. Bei der Anmeldung sollen der gewünschte Einsatzzeitpunkt, die Anzahl der teilnehmenden Personen und der vorgesehene Einsatzbereich angegeben werden. Das entsprechende Formular steht als PDF zur Verfügung und liegt zusätzlich an der Infotheke des Rathauses sowie in allen Stadtteil-Rathäusern aus.

Die Organisation der Stadt- und Markungsputzete erfolgt durch das Umwelt- und Tiefbauamt der Stadt Mühlacker. Für Rückfragen steht das Team Stadtputzete im Rathaus zur Verfügung.

 


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Die Gemeinde Tiefenbronn informiert über Wege und Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.


Für die Bundestagswahl am Sonntag, 8. März 2026, können Wahlberechtigte in Tiefenbronn Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde beantragen. Die Beantragung ist online, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich im Bürgermeisteramt möglich.

Für den Online-Antrag werden die Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Diese Angaben sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die den Wahlberechtigten spätestens bis zum 15. Februar 2026 zugestellt wird. Schriftliche Anträge müssen den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthalten.

Telefonische Anträge sind aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Alternativ kann der Antrag persönlich im Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Zimmer 1, gestellt werden. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags zusätzlich von 15 bis 18 Uhr.

Die Kontaktadresse für schriftliche Anträge lautet: Bürgermeisteramt Tiefenbronn, Wahlamt, Gemmingenstraße 1, 75233 Tiefenbronn. Anträge können per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Fax an 07234/9500-50 übermittelt werden. Nach Eingang des Antrags werden die Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt.

 


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Rad-Demonstration führt am Samstag zwischen Pforzheim und Neuhausen zu Sperrungen.


Am Samstag, 31. Januar, ist in Pforzheim und im Enzkreis mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Grund ist eine angemeldete Versammlung von Fahrradfahrern, die nach aktuellem Stand zwischen 11 und 15 Uhr stattfindet. Zusätzlich kann es bereits am Vormittag sowie am Nachmittag durch die An- und Abreise der Teilnehmenden per Fahrrad zu Einschränkungen kommen.

Die geplante Route beginnt in Pforzheim an der Staatsanwaltschaft in der Lindenstraße. Von dort führt die Strecke über die Bahnhofstraße stadtauswärts. Auf dem Leopoldplatz ist eine Zwischenkundgebung vorgesehen. Anschließend verläuft die Route über die Goethestraße, Zerrennerstraße, Leopoldstraße, Dillsteiner Straße, Bleichstraße, die Kallhardbrücke sowie die Calwer Straße beziehungsweise die Bundesstraße 463. Weitere Streckenabschnitte sind die Huchenfelder Straße, die Landesstraße 574, die Schellbronner Straße, die Hohenwarter Straße und die Pforzheimer Straße.

Zwischen Schellbronn und Neuhausen ist eine Gedenkminute geplant. Die Rückfahrt erfolgt anschließend auf derselben Strecke. Ab der Bleichstraße führt sie jedoch direkt über die Leopoldstraße in die Bahnhofstraße und weiter durch die Fußgängerzone.

Besonders auf der Landesstraße 574 zwischen Pforzheim-Kupferhammer und Neuhausen ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ein Überholen der Versammlungsteilnehmer ist dort nicht möglich. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist die Polizei mit

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Wahlberechtigte in Sternenfels können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Parteien widersprechen.


Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Rechtsgrundlage ist § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung. Die Datenübermittlung ist auf die letzten sechs Monate vor einer Wahl oder Abstimmung auf staatlicher oder kommunaler Ebene beschränkt.

Übermittelt werden dürfen der Familienname, der Vorname, ein gegebenenfalls geführter Doktorgrad sowie die aktuelle Anschrift der wahlberechtigten Personen. Ist eine Person verstorben, darf auch diese Tatsache mitgeteilt werden. Geburtsdaten gehören ausdrücklich nicht zu den übermittelbaren Angaben. Die Auswahl der betroffenen Personen erfolgt ausschließlich anhand des Lebensalters.

Die empfangenden Stellen dürfen die übermittelten Daten nur für Wahl- oder Abstimmungswerbung nutzen. Spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstermin müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden.

Wahlberechtigte haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Sternenfels eingelegt werden. Erfolgt ein Widerspruch, werden die betreffenden Daten nicht weitergegeben. Der Widerspruch gilt zeitlich unbegrenzt, bis er ausdrücklich widerrufen wird.

 


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Teilnehmende am Dorf- und Kelterfest in Illingen müssen ihre Anmeldung fristgerecht einreichen.


Für das Dorf- und Kelterfest in Illingen vom 27. bis 29. Juni 2026 ist eine verbindliche Teilnahme-Anmeldung erforderlich. Die Gemeindeverwaltung Illingen stellt hierfür einen Rückmeldebogen zur Verfügung.

Der ausgefüllte Rückmeldebogen muss spätestens bis zum 28. Februar 2026 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Nur fristgerecht eingereichte Anmeldungen können berücksichtigt werden. Der Rückmeldebogen dient der verbindlichen Planung der Veranstaltung.

Für inhaltliche oder organisatorische Rückfragen steht eine Ansprechpartnerin in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind angegeben.

 


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