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Zwischen Weihnachten und Dreikönig bleibt das Rathaus geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Anliegen frühzeitig zu planen und Termine vorab zu vereinbaren.

Das Rathaus bleibt über die bevorstehenden Feiertage vorübergehend geschlossen. Von Montag, 22. Dezember 2025, bis einschließlich Dienstag, 6. Januar 2026, ist der Dienstbetrieb ausgesetzt. Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, steht die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung.

Die Schließzeit dient der Organisation des Verwaltungsbetriebs während der Feiertage und zum Jahreswechsel. Um einen reibungslosen Ablauf nach der Wiedereröffnung zu gewährleisten, bittet die Verwaltung darum, Termine frühzeitig zu planen und vorab mit der jeweils zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren, sofern ein Besuch im Rathaus in der ersten Öffnungswoche vorgesehen ist.

Die Stadtverwaltung bedankt sich für das Verständnis und empfiehlt, dringende Anliegen möglichst vor Beginn der Schließzeit zu erledigen. So lassen sich Wartezeiten vermeiden und Verwaltungsangelegenheiten effizient bearbeiten.

 

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Falsch geparkte Fahrzeuge behindern Winterdienst, Müllabfuhr und Rettungskräfte. Das Ordnungsamt Engelsbrand erinnert an klare Regeln der Straßenverkehrsordnung und kündigt konsequentes Vorgehen an.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Engelsbrand weist eindringlich auf die geltenden Regelungen zum Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen hin. Anlass sind wiederkehrende Probleme im Rahmen des Winterdienstes: Räumfahrzeuge können ihre Arbeit in vielen Straßenabschnitten nur eingeschränkt oder gar nicht ausführen, weil parkende Fahrzeuge die erforderliche Durchfahrtsbreite blockieren.

Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist das Halten – und damit auch das Parken – an engen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich unzulässig. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein Haltverbotsschild aufgestellt ist. Das Verbot gilt unabhängig von einer besonderen Beschilderung.

Was genau als „eng“ gilt, ist rechtlich klar definiert: Nach der einschlägigen Rechtsprechung muss für die Durchfahrt eine Mindestbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Diese setzt sich aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 0,50 Metern zusammen. Wird diese Restfahrbahnbreite unterschritten, liegt ein Verstoß gegen die StVO vor.

Für die Gemeinde hat diese Regelung eine hohe praktische Bedeutung. Gerade in den Wintermonaten sind Räum- und Streufahrzeuge auf ausreichend Platz angewiesen, um Straßen sicher befahrbar zu halten.

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Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel gelten im Rathaus Wurmberg abweichende Öffnungszeiten – das Bürgerbüro bleibt zeitweise geschlossen.

Die Gemeindeverwaltung informiert über vorübergehende Änderungen der Erreichbarkeit des Rathauses und des Bürgerbüros zum Jahresende. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die abweichenden Zeiten bei der Planung ihrer Anliegen zu berücksichtigen.

Das Bürgerbüro (Einwohnermelde- und Passamt) ist in der Kalenderwoche 51, konkret vom 15. bis einschließlich 19. Dezember 2025, nicht besetzt. In dringenden Fällen steht während dieses Zeitraums die zentrale Telefonnummer 07044 / 9449-0 zur Verfügung.

Über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel ist die Gemeindeverwaltung an ausgewählten Tagen grundsätzlich erreichbar: Am 22. und 23. Dezember 2025, am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 gelten die üblichen Öffnungszeiten des Rathauses. Allerdings ist in dieser Zeit nicht das gesamte Verwaltungspersonal anwesend. Für bestimmte Anliegen kann daher eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll oder erforderlich sein.

Am Montag, 5. Januar 2026, bleibt das Rathaus vollständig geschlossen. Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis für diese organisatorisch bedingten Einschränkungen und empfiehlt, wichtige Behördengänge frühzeitig zu planen.

 

#Rathaus #Bürgerbüro #Öffnungszeiten #Gemeinde #Jahreswechsel

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Das Land Baden-Württemberg vereinfacht die Baumschnittförderung für Streuobstwiesen und erhöht den Zuschuss deutlich.

Gute Nachrichten für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen: Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Pflege von Streuobstbäumen weiterhin finanziell und hat das Förderprogramm zur Baumschnittförderung spürbar vereinfacht. Gleichzeitig wurde der Förderbetrag angehoben und die Programmlaufzeit neu geregelt.

Im Rahmen des überarbeiteten Landesprogramms müssen die angemeldeten Bäume innerhalb von drei Jahren – von 2026 bis 2028 – mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden. Ziel ist es, die Vitalität der Bäume langfristig zu sichern, die Erträge zu stabilisieren und die ökologisch wertvollen Streuobstbestände zu erhalten.

Der Förderbetrag beträgt künftig 18 Euro pro Baum. Dieser Zuschuss gilt sowohl für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem dritten Standjahr als auch für den Pflegeschnitt älterer Streuobstbäume. Damit reagiert das Land auf gestiegene Pflegekosten und setzt einen zusätzlichen Anreiz für den fachgerechten Baumschnitt.

Sammelanträge können bis 15. Januar 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Nach erfolgter Bewilligung kann bereits die Schnittsaison im Frühjahr 2026 genutzt werden. Für Baumschnitte im Winter 2026/27 sowie im Winter 2027/28 besteht die Möglichkeit, Anträge bis spätestens 15. Juni 2026 zu stellen.

Die notwendigen Antragsformulare stehen im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg zum Download bereit. Dort finden Interessierte auch

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Wie werden Vereine online sichtbar? Ein ganztägiger Workshop in Mühlacker zeigt internationalen Gruppen praxisnah, wie digitale Öffentlichkeitsarbeit gelingt.

Die Stadt Mühlacker setzt ein weiteres Zeichen für Integration und Beteiligung: Am Samstag, 10. Januar 2026, lädt die Stadtverwaltung Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vereine und Gruppen zu einem Workshop mit dem Titel „Digitale Teilhabe“ ein. Die Veranstaltung findet von 10:00 bis 16:30 Uhr im Jugendhaus Pro Zwo statt.

Der Workshop ist Teil des Landesförderprojekts „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ des Landes Baden-Württemberg. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Migrations- und Fluchtbiografien zu stärken und bestehende digitale Hürden abzubauen. Internationale Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in Mühlacker – ihre Aktivitäten sollen künftig noch besser sichtbar werden.

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Vermittlung praktischer Kompetenzen für eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnehmenden lernen, wie sie ihre Projekte, Veranstaltungen und Angebote gesamtstädtisch präsentieren und digitale Kanäle gezielt nutzen können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Social Media, insbesondere auf der Plattform Instagram.

Als Referent konnte Robert Tapkan von der bayerischen Landesinitiative „digital verein(t)“ gewonnen werden. Er bringt umfangreiche Erfahrung in der digitalen Vereinsarbeit mit und gestaltet den Workshop praxisnah sowie orientiert an den konkreten