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Falsch geparkte Fahrzeuge behindern Winterdienst, Müllabfuhr und Rettungskräfte. Das Ordnungsamt Engelsbrand erinnert an klare Regeln der Straßenverkehrsordnung und kündigt konsequentes Vorgehen an.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Engelsbrand weist eindringlich auf die geltenden Regelungen zum Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen hin. Anlass sind wiederkehrende Probleme im Rahmen des Winterdienstes: Räumfahrzeuge können ihre Arbeit in vielen Straßenabschnitten nur eingeschränkt oder gar nicht ausführen, weil parkende Fahrzeuge die erforderliche Durchfahrtsbreite blockieren.

Rechtsgrundlage ist § 12 Absatz 1 Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach ist das Halten – und damit auch das Parken – an engen sowie an unübersichtlichen Straßenstellen grundsätzlich unzulässig. Dabei ist nicht entscheidend, ob ein Haltverbotsschild aufgestellt ist. Das Verbot gilt unabhängig von einer besonderen Beschilderung.

Was genau als „eng“ gilt, ist rechtlich klar definiert: Nach der einschlägigen Rechtsprechung muss für die Durchfahrt eine Mindestbreite von 3,05 Metern freigehalten werden. Diese setzt sich aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern zuzüglich eines Sicherheitsabstands von 0,50 Metern zusammen. Wird diese Restfahrbahnbreite unterschritten, liegt ein Verstoß gegen die StVO vor.

Für die Gemeinde hat diese Regelung eine hohe praktische Bedeutung. Gerade in den Wintermonaten sind Räum- und Streufahrzeuge auf ausreichend Platz angewiesen, um Straßen sicher befahrbar zu halten.

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Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel gelten im Rathaus Wurmberg abweichende Öffnungszeiten – das Bürgerbüro bleibt zeitweise geschlossen.

Die Gemeindeverwaltung informiert über vorübergehende Änderungen der Erreichbarkeit des Rathauses und des Bürgerbüros zum Jahresende. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die abweichenden Zeiten bei der Planung ihrer Anliegen zu berücksichtigen.

Das Bürgerbüro (Einwohnermelde- und Passamt) ist in der Kalenderwoche 51, konkret vom 15. bis einschließlich 19. Dezember 2025, nicht besetzt. In dringenden Fällen steht während dieses Zeitraums die zentrale Telefonnummer 07044 / 9449-0 zur Verfügung.

Über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel ist die Gemeindeverwaltung an ausgewählten Tagen grundsätzlich erreichbar: Am 22. und 23. Dezember 2025, am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 gelten die üblichen Öffnungszeiten des Rathauses. Allerdings ist in dieser Zeit nicht das gesamte Verwaltungspersonal anwesend. Für bestimmte Anliegen kann daher eine vorherige Terminvereinbarung sinnvoll oder erforderlich sein.

Am Montag, 5. Januar 2026, bleibt das Rathaus vollständig geschlossen. Ab Mittwoch, 7. Januar 2026, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.

Die Gemeindeverwaltung bittet um Beachtung und Verständnis für diese organisatorisch bedingten Einschränkungen und empfiehlt, wichtige Behördengänge frühzeitig zu planen.

 

#Rathaus #Bürgerbüro #Öffnungszeiten #Gemeinde #Jahreswechsel

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Das Land Baden-Württemberg vereinfacht die Baumschnittförderung für Streuobstwiesen und erhöht den Zuschuss deutlich.

Gute Nachrichten für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Streuobstwiesen: Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Pflege von Streuobstbäumen weiterhin finanziell und hat das Förderprogramm zur Baumschnittförderung spürbar vereinfacht. Gleichzeitig wurde der Förderbetrag angehoben und die Programmlaufzeit neu geregelt.

Im Rahmen des überarbeiteten Landesprogramms müssen die angemeldeten Bäume innerhalb von drei Jahren – von 2026 bis 2028 – mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden. Ziel ist es, die Vitalität der Bäume langfristig zu sichern, die Erträge zu stabilisieren und die ökologisch wertvollen Streuobstbestände zu erhalten.

Der Förderbetrag beträgt künftig 18 Euro pro Baum. Dieser Zuschuss gilt sowohl für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem dritten Standjahr als auch für den Pflegeschnitt älterer Streuobstbäume. Damit reagiert das Land auf gestiegene Pflegekosten und setzt einen zusätzlichen Anreiz für den fachgerechten Baumschnitt.

Sammelanträge können bis 15. Januar 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Nach erfolgter Bewilligung kann bereits die Schnittsaison im Frühjahr 2026 genutzt werden. Für Baumschnitte im Winter 2026/27 sowie im Winter 2027/28 besteht die Möglichkeit, Anträge bis spätestens 15. Juni 2026 zu stellen.

Die notwendigen Antragsformulare stehen im Streuobstportal des Landes Baden-Württemberg zum Download bereit. Dort finden Interessierte auch

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Wie werden Vereine online sichtbar? Ein ganztägiger Workshop in Mühlacker zeigt internationalen Gruppen praxisnah, wie digitale Öffentlichkeitsarbeit gelingt.

Die Stadt Mühlacker setzt ein weiteres Zeichen für Integration und Beteiligung: Am Samstag, 10. Januar 2026, lädt die Stadtverwaltung Vertreterinnen und Vertreter internationaler Vereine und Gruppen zu einem Workshop mit dem Titel „Digitale Teilhabe“ ein. Die Veranstaltung findet von 10:00 bis 16:30 Uhr im Jugendhaus Pro Zwo statt.

Der Workshop ist Teil des Landesförderprojekts „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ des Landes Baden-Württemberg. Ziel ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Migrations- und Fluchtbiografien zu stärken und bestehende digitale Hürden abzubauen. Internationale Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in Mühlacker – ihre Aktivitäten sollen künftig noch besser sichtbar werden.

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Vermittlung praktischer Kompetenzen für eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnehmenden lernen, wie sie ihre Projekte, Veranstaltungen und Angebote gesamtstädtisch präsentieren und digitale Kanäle gezielt nutzen können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Social Media, insbesondere auf der Plattform Instagram.

Als Referent konnte Robert Tapkan von der bayerischen Landesinitiative „digital verein(t)“ gewonnen werden. Er bringt umfangreiche Erfahrung in der digitalen Vereinsarbeit mit und gestaltet den Workshop praxisnah sowie orientiert an den konkreten

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Rund 180 liebevoll gestaltete Briefe von Schülerinnen und Schülern aus der Region sorgten im DRK-Seniorenzentrum am Erlenbach für bewegende Momente und weihnachtliche Nähe.

Mit einer besonderen Geste der Verbundenheit haben Kinder aus Mühlacker und den umliegenden Stadtteilen erneut gezeigt, wie viel Wirkung kleine Zeichen der Aufmerksamkeit entfalten können. Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Mühlacker sowie der Grundschulen in Großglattbach und Lomersheim/Mühlhausen gestalteten in den vergangenen Wochen rund 180 „Briefe mit Herz“ für die Bewohnerinnen und Bewohner des DRK-Seniorenzentrums am Erlenbach.

Die Aktion fand bereits zum zweiten Mal statt und wurde von den Schulsozialarbeiterinnen Lisa Sattler und Cornelia Tusa initiiert und begleitet. Im Vorfeld setzten sich die Kinder im Rahmen eines Sozialtrainings intensiv mit dem Thema Wünsche auseinander. Dabei ging es nicht um materielle Dinge, sondern um Aufmerksamkeit, Zeit und Mitgefühl. Schnell wurde klar: Ein persönlicher Brief kann mehr bedeuten als jedes Geschenk.

Mit großer Begeisterung schrieben, malten und bastelten die Kinder ihre weihnachtlichen Grüße. Die bunten Karten, Zeichnungen und persönlichen Worte wurden schließlich in zwei großen Kisten gesammelt. Am Dienstag, 16. Dezember 2025, übergaben Lisa Sattler und Cornelia Tusa die Briefe im Rahmen eines Adventssingens offiziell an das Seniorenzentrum.

Stellvertretend nahm Jürgen Siebert vom Sozialdienst die Post