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Der Ausbau der Kreisstraße zwischen Mönsheim und Flacht schreitet zügig voran. Nach einem Jahr Bauzeit informiert das Landratsamt über Fortschritte, Kosten, Sicherheitsmaßnahmen und moderne Infrastruktur – und zieht eine positive Zwischenbilanz.

Rund ein Jahr nach dem offiziellen Baubeginn auf der Kreisstraße zwischen Mönsheim und Flacht fällt die Zwischenbilanz positiv aus: Die Arbeiten liegen trotz der umfangreichen Maßnahmen im geplanten Zeitrahmen. Grund dafür sind unter anderem die günstigen Witterungsbedingungen der vergangenen Monate. Mitglieder des Mönsheimer Gemeinderats nutzten die Gelegenheit, sich gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung direkt auf der Baustelle ein Bild vom Fortschritt zu machen.

Vor Ort gaben die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt, Sven Besser vom Amt für Nachhaltige Mobilität sowie Sandy Hillbrecht, Sachgebietsleiterin Straßenbau, Einblicke in das Gesamtprojekt. Die Kosten belaufen sich auf rund 8 Millionen Euro, wovon knapp 3,5 Millionen Euro aus Fördermitteln stammen. Nach anfänglicher Kritik am geplanten Ausbau habe sich die Lage mittlerweile spürbar beruhigt, so der Eindruck bei der Vor-Ort-Besichtigung.

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Mit einem vereinfachten Förderprogramm stärkt Baden-Württemberg weiterhin die Pflege der wertvollen Streuobstwiesen. Bewirtschafter können sich über höhere Zuschüsse und flexible Antragstermine freuen.

Die Pflege von Streuobstbäumen bleibt ein zentrales Anliegen des Landes Baden-Württemberg. Das bestehende Förderprogramm zur Baumschnittförderung wird fortgeführt und gleichzeitig vereinfacht, um Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von Obstwiesen die Teilnahme zu erleichtern. Das Programm läuft künftig über drei Jahre – von 2026 bis 2028 – und verpflichtet die Teilnehmenden dazu, jeden angemeldeten Baum innerhalb dieses Zeitraums mindestens einmal fachgerecht zu schneiden.

Neu ist auch der angehobene Förderbetrag: Für den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr sowie für den Pflegeschnitt älterer Bäume werden nun 18 Euro pro Baum bezuschusst. Ein wichtiger Schritt, um die nachhaltige Pflege der ökologisch wertvollen Streuobstbestände finanziell attraktiver zu machen.

„Wir freuen uns, wenn viele Anträge aus dem Enzkreis eingereicht werden“, betont Obstbauberater Bernhard Reisch. Streuobstwiesen prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern gelten auch als bedeutender Lebensraum für zahlreiche Tierarten – ihre Pflege ist daher ein zentraler Baustein des Naturschutzes im Land.

Sammelanträge können bis zum 15. Januar 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Nach Bewilligung ist die Schnittsaison im kommenden Frühjahr bereits nutzbar. Weitere Antragstermine folgen: Für den Winter 2026/27 und

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Ein Eltern-Infoabend zum sogenannten Behindertentestament im Enzkreis hat unerwartet viele Familien angezogen. Über 120 Teilnehmende suchten Antworten auf zentrale Fragen der Zukunftssicherung für Kinder mit Behinderung – und erhielten praxisnahe Hinweise aus erster Hand.

Der Wunsch, das eigene Kind auch über das eigene Leben hinaus gut versorgt zu wissen, beschäftigt viele Eltern von Kindern mit Behinderung. Beim Informationsabend zum sogenannten Behindertentestament im Landratsamt Enzkreis wurde deutlich, wie groß der Bedarf nach verlässlichem Wissen und rechtlicher Orientierung ist. Über 120 Eltern folgten der Einladung der Behindertenbeauftragten Anne Marie Rouvière-Petruzzi und Mohamed Zakzak – ein deutliches Zeichen für die hohe Relevanz des Themas.

Nach einer Begrüßung durch Landrat Bastian Rosenau führte Fachanwalt für Erbrecht, Dr. Stefan Seyfarth, verständlich in die komplexen Regelungen ein. Er erklärte, dass Menschen mit Behinderung oft Leistungen der Eingliederungshilfe oder Sozialleistungen wie Grundsicherung erhalten, die an Einkommen und Vermögen gekoppelt sind. Ein Behindertentestament ermögliche es jedoch, ein Kind über das Sozialhilfeniveau hinaus zu unterstützen, ohne dessen Anspruch auf staatliche Leistungen zu gefährden.

„Das Behindertentestament schützt das Familienvermögen wie eine Käseglocke“, so Seyfarth. Es ermögliche, dass Eltern ihrem Kind finanzielle Zuwendungen hinterlassen können, die lebenslang für zusätzliche Bedürfnisse eingesetzt werden – etwa besondere Freizeitaktivitäten, Reisen oder individuelle

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Zwischen Geschenkpapier und Weihnachtsglanz rückt ein Thema in den Fokus, das oft unterschätzt wird: Die Anschaffung eines Haustiers. Das Veterinäramt Pforzheim warnt vor spontanen Entscheidungen und erinnert daran, dass Tierwohl auch während der Feiertage höchste Priorität hat.

Veterinäramt Pforzheim: „Tiere sind keine Geschenke, sondern Verantwortung“

Die Weihnachtszeit ist traditionell eine Phase voller Überraschungen – doch ein Haustier sollte keine davon sein. Darauf weist das Veterinäramt Pforzheim eindringlich hin. Ein Tier zu verschenken mag im ersten Moment Freude auslösen, kann jedoch langfristig zu Problemen führen, wenn die zukünftigen Halterinnen und Halter nicht ausreichend vorbereitet sind.

„Die Entscheidung für ein Haustier sollte gut überlegt und nie spontan getroffen werden“, betont Dr. Gudrun Vollrath. Ein Tier bringe eine oft jahrzehntelange Verantwortung mit sich – emotional, zeitlich und finanziell.

Haustiere benötigen Bindung, Zeit und Artgenossen

Viele Tierarten – darunter Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel – sind soziale Lebewesen. Sie benötigen regelmäßig Kontakt zu Artgenossen und intensive Betreuung durch ihre Halter. „Nur durch häufigen Kontakt entsteht eine stabile Bindung, die Tiere brauchen, um sich wohlzufühlen“, erklärt Dr. Vollrath.

Gerade Familien sollten realistisch prüfen, ob Kinder dauerhaft in der Lage sind, sich um ein Tier zu kümmern. Erfahrungsgemäß übernehmen häufig die Eltern nach kurzer

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Ruhige Lage nach schneller Reaktion: Einsatzkräfte überprüfen eine Schule in Illingen – Entwarnung zur aktuellen Gefahrenlage.

Illingen. An einer Gemeinschaftsschule in der Schulstraße in Illingen waren am heutigen Morgen Einsatzkräfte der Polizei vor Ort. Seit 08:30 Uhr kontrollieren Streifenteams des Polizeipräsidium Pforzheim das Schulgebäude sowie das direkte Umfeld.

Anlass des Einsatzes war eine unspezifische Drohung gegen die Örtlichkeit. Aus Sicherheitsgründen wurde das betroffene Gebäude kontrolliert geräumt. Die Einsatzkräfte führten anschließend Überprüfungen der Räumlichkeiten und des Außengeländes durch.

Nach Angaben der Polizei ist derzeit keine konkrete Gefahr für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder andere Beteiligte erkennbar. Die Maßnahmen dienen der Vorsorge und der vollständigen Lageklärung. Weitere Informationen werden bekanntgegeben, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.

 

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